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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stornoregelung | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung

›› Stornoregelung:

Fixe Buchung | Anmeldung

Spätestens 72 Stunden vor der Veranstaltung muss die genaue Teilnehmerzahl verbindlich bekanntgegeben werden.

 

Storno | Rücktritt

Bei Nichtantritt, vorzeitigem Abbruch oder bei zu spätem Erscheinen des Kunden, aus welchen Gründen auch immer, wird der Umfang der gebuchten Veranstaltung zu 100 % als Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen, Aufwendungen, Personalkosten sowie Reservierungen in Rechnung gestellt.

 

Wir schenken einen Storno-Scheck

Der Storno-Scheck ist ab Rechnungslegung ein Kalenderjahr gültig. 
Bei Buchung eines folge Event´s, besteht die Möglichkeit bis zu 50% des Auftragswertes mit diesem Storno-Scheck zu begleichen.

 

Sauwetter Regelung

Sollte 48 Stunden vor der gebuchten Veranstaltung der Wetterbericht von www.wetter.at (Ort: Windischgarsten) ein voraussichtliches Niederschlagsrisiko von größer 30% ankündigen, so wird eine Absage durch den Kunden akzeptiert. Es kommen in diesem besonderen Fall keine Stornogebühren zum Tragen. (Sauwetter Regelung nur von April bis Oktober gültig)

 

Trostpflaster bei Sauwetter

Wenn wegen Schlechtwetter keine Veranstaltung (auch bei Absage durch Kunden „Sauwetter Regelung“) stattfindet, bekommt der Kunde je 10 Teilnehmer 1 Freiplatzkarte. Diese Freiplatzkarten können binnen eines Kalenderjahres für die gleiche oder andere Veranstaltung bei der pyhrnPriel-erlebnisagentur GmbH eingelöst werden.

 

10% Ausfallstoleranz

Es kann immer wieder vorkommen, dass aus verschiedensten Gründen ein Teilnehmer kurzfristig vor der Veranstaltung ausfällt
Wenn nicht mehr als 10% der Gesamtteilnehmerzahl ausfallen, entstehen keine Stornogebühren. Bei einer höheren Ausfallsrate werden 100% Storno verrechnet.

 

Teilnehmer & Alkohol

Die Teilnahme von alkoholisierten Gästen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Für Teilnehmer, die wegen Alkoholkonsum von der Veranstaltung ausgeschlossen werden müssen, wird 100 % Storno verrechnet.

 

›› Regenwetter, kein Grund zum Verzichten!

Unsere Gäste sind immer wieder froh, Ihre Veranstaltung auch bei Niederschlag zum vereinbarten Zeitpunkt durchgeführt zu haben, denn heute hat fast jeder eine entsprechende Outdoorkleidung.

 

Regenwetter & Bogenschießen am Abenteuerberg Wurbauerkogel

Mit Regenjacke & gutem Schuhwerk steht dem Vergnügen Bogenschießen nichts mehr im Wege, denn unser Bogenplatz ist überdacht mit Sonnensegeln, die leichtem Regenwetter trotzen. 
Der 3D-Bogen Parcours im Wald schützt vor Nässe und so steht dem Abenteuer 3D-Bogenschießen nichts im Wege. Für die Bergfahrt mit dem Sessellift schenken wir Dir bei Regenwetter einen Regenponcho. Anstatt der Sommerrodelbahn steht Dir der wetterfeste Alpine Coaster zur Verfügung. Die Ausstellug “Faszination Fels” im Panoramaturm des Nationalpark ist wetterunabhängig.

 

Regenwetter & Hochseilgarten!

Einhängen, abstoßen und ab geht die Post - geht das auch bei Nässe werden wir immer wieder gefragt. Selbstverständlich, ausgestattet mit guter Outdoorkleidung kennt das Vergnügen Wald Hochseilgarten keine Grenzen. Vor allem die optimale Lage, geschützt im Wald unter Bäumen, lässt den Regen Regen sein. Sollte wirklich mal Haube oder Jacke fehlen, sind wir mit Reservekleidung inklusive Hauben ausgestattet.

 

 

Teilnahmebedingungen

pyhrnPriel-erlebnisagentur GmbH 

 

Haftungsausschluss

I. Geltung

(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an den vom Veranstalter eingerichteten 
Freizeitangeboten und regeln das zwischen den Teilnehmern/Obsorgeberechtigten und dem 
Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis.

 

II. Allgemeine Teilnahmebedingungen

(1) Die Anlagen dürfen nur unter der Aufsicht des Veranstalters benützt werden. 
(2) Den Anweisungen des Veranstalters ist stets und unbedingt Folge zu leisten.
(3) Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Betreuungsperson die Anlagen benützen. Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises kann vom Veranstalter 
verlangt werden. 
(4) Die Teilnahme ist nur mit geeigneter Ausrüstung/Kleidung gestattet.
(5) Die Benützung der Anlage hat vom Teilnehmer unter größtmöglicher Achtsamkeit sowie unter 
Schonung der Anlagen zu erfolgen.
(6) Im gesamten Areal sind das Rauchen, der Konsum von alkoholischen Getränken sowie das 
Hantieren mit offenem Feuer verboten.

 

III. Sicherheitseinschulung

(1) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, vor der Teilnahme an einer Sicherheitseinschulung durch den 
Veranstalter teilzunehmen und bestätigt hiermit, dass über die Gefahrensituationen in 
Zusammenhang mit der Anlage vom Veranstalter informiert wurde.

 

IV. Anforderungen an die Teilnehmer/ Ausschlussgründe

(1) Teilnehmer können vom Veranstalter aus wichtigem Grund nicht zugelassen bzw. vor Ort von der 
Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund ist insbesondere:
a) die nicht entsprechende gesundheitliche bzw. körperliche Verfassung des Teilnehmers;
b) ein Verhalten des Teilnehmers, die/das den Teilnehmer und/oder andere Personen gefährdet;
c) die Missachtung der Anweisungen des Veranstalters bzw. der Sicherheitsbestimmungen;
d) die unzureichende Ausrüstung/Kleidung des Teilnehmers;
e) die Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen.

 

(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer. Es obliegt dem              Teilnehmer bzw. dem Erziehungsberechtigten / der Betreuungsperson, den Gesundheitszustand des Teilnehmers vorher zu überprüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von Teilnehmern verwahrte Gegenstände.
(4) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen und/oder aufgrund höherer Gewalt (zB Schlechtwetter, Feuer etc.) oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse abzusagen bzw. einzustellen. Sollte eine Veranstaltung aus vorgenannten Gründen nicht durchgeführt werden können, kann der Teilnehmer zwischen einem Ersatztermin oder einer kostenfreien Stornierung wählen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder den Ersatz sonstiger Kosten.
(5) Spricht der Veranstalter den Ausschluss eines Teilnehmers gem. Pkt. 4. der Teilnahmebedingungen aus oder beendet ein Teilnehmer den Besuch vorzeitig auf eigenen Wunsch, hat dieser kein Recht auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

 

VI. Sonstiges

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsteile sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung zu treffen, die dem ursprünglich angestrebten Zweck am nächsten kommt. 
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ist das Bezirksgericht 
Kirchdorf an der Krems. Allfällige davon abweichende Konsumentengerichtsstände bleiben 
davon unberührt.
(3) Es kommt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen zur Anwendung.

 

›› Datenschutzerklärung

(1) Ihre Persönlichen Daten und / oder jene des / der in ihrer Obsorge stehenden minderjährigen Teilnehmer(s), nämlich Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer und Geburtsdatum dürfen zum Zweck der Zusendung von Angeboten und Leistungen des Veranstalters verarbeitet werden.

 

(2) Fotos, Video- und Tonaufnahmen, auf denen sie bzw. der / die in ihrer Obsorge stehenden Teilnehmer während der Veranstaltung wahrzunehmen sind, dürfen zur Veröffentlichung auf der Website und / oder in Print- und sonstigen Medien ohne Entgelt zu PR- und Werbezwecken vom Veranstalter verwendet werden.

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Storno & Rücktritt
Storno Scheck
Sauwetter Regelung
10% Ausfallstoleranz
Teilnehmer & Alkohol
Regenwetter - keine Grund
Regenwetter & Bogenschießen
Regenwetter & Hochseilgarten
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